Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Notnagel Service

A. Anwendungsbereich

Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Firma Notnagel Service (im folgenden Notnagel genannt) abgeschlossenen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn sie von diesem zeitlich später verwendet werden, ohne schriftliche Zustimmung von Notnagel nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Bedingungen nicht widersprechen. Einander widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht. Bei widersprechenden Bedingungen gilt die gesetzliche Regelung.

B. Verkaufsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Die Außendienstmitarbeiter von Notnagel sind berechtigt, vor oder bei Vertragsschluss mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Mündliche Absprachen bedürfen jedoch unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsangebot

Die Mitarbeiter von Notnagel können dem Kunden je nach Bestand ein Angebot über ein neues oder ein gebrauchtes Produkt unterbreiten. Der Kunde kann das Angebot sofort oder innerhalb von drei Tagen annehmen.

3. Preise und Zahlung

Die Zahlung des Kaufpreises ist bei Warenlieferung in bar zu bezahlen, es sei denn, dass der Kaufpreis bereits vorher auf das umseitig genannte Konto überwiesen wurde. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Zum Kaufpreis können noch Kosten für die Lieferung, das Aufstellen und Anschließen, des Vorführen und der Unterweisung des Käufers in die Bedienung anfallen.

Ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch der gekauften Sache wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sind in der Zeit zwischen Angebot Bestellung und Lieferung Kostensteigerungen eingetreten, so sind wir berechtigt, den Preis nach der bei Lieferung gültigen Preisliste zu berechnen.

Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. In solchen Fällen wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mindestens mit zwei Aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und dieser Betrag 20% des Kaufpreises übersteigt.

Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Sollte der Rechnungsbetrag vom Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit und Zugang der Rechnung vollständig bezahlt werden, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Hierdurch anfallende zusätzliche Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Verzugszinsen werden mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferzeit

Der von uns genannte Liefertermin ist nicht verbindlich. Wir haften nicht für ein Lieferverzug, es sei denn, der Lieferverzug wurde durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Der von uns angegebenen Liefertermin setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung unseres Lieferanten voraus.

6. Annahmeverzug

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und In­spektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die ge­richtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grund­stück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt trotz einer Abmahnung nicht nach, sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand vom Käufer heraus zu verlangen und nach Androhung und Ablauf einer angemessenen Frist durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Bei Teilzahlungsgeschäften mit einem nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Käufer sind wir unter den vorstehen den Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

8. Gewährleistung und Mängelrüge

Die Gewährleistungsfrist für alle Neugeräte beträgt 2 Jahre und für alle Gebrauchtgeräte 1 Jahr ab Übergabe an den Käufer, wenn dieser Verbraucher ist.

Die Gewährleistungsfrist für alle Neugeräte beträgt 1 Jahr ab Übergabe an den Käufer, wenn dieser Unternehmer ist, eine Gewährleistung für gebrauchte Geräte ist ausgeschlossen.

Offensichtliche Mängel sind vom Käufer vor Ort bei Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

Der Käufer hat zunächst das Recht eine Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.

Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.

Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang mit nicht fachmännisch ausgeführten Instandsetzungsarbeiten oder Veränderungen des Kaufgegenstands steht.

9. Widerrufsrecht des Verbrauchers und Rückgabebelehrung bei Fernabsatzverträgen

Nach Reparaturerteilung, stimmt der Kunde dem sofortigen Beginn der erforderlichen Reparaturarbeiten noch innerhalb dem Kunden zustehenden Widerrufsfrist ein.

Bei Fernabsatzverträgen haben Sie als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Firma Notnagel Reparaturservice

Kaiser-Friedrichstr. 68

10627 Berlin

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Die Folgen des Widerrufs sind folgende:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

10. Bestellungen im Kundenauftrag

Ein Widerrufsrecht für Waren, die im Kundenauftrag von Fremdfirmen bestellt wurden, ist ausgeschlossen. Die bestellte Ware muss vollständig bezahlt und abgenommen werden.

C. Reparaturbedingungen

Alle Reparaturarbeiten werden grundsätzlich entgeltlich ausgeführt, außer wenn die Reparaturarbeit aus einer bestehenden Garantie von Notnagel erfolgt. Soweit Ansprüche aus einer Garantie der von uns vertretenen Firmen geltend gemacht werden, hat der Kunde hierauf bei Auftragserteilung unter Vorlage des Kaufbeleges sowie der Garantieerklärung deutlich hinzuweisen.

Die Außendienstmitarbeiter von Notnagel sind berechtigt, vor oder bei Vertragsschluss mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Mündliche Absprachen bedürfen jedoch unserer schriftlichen Bestätigung.

1. Auftragserteilung

Vereinbarungen zwischen uns (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) über Reparaturarbeiten sind verbindlich, wenn der Auftraggeber einen Auftragsschein
unterzeichnet, welches diese Bedingungen enthält.

Im Auftragsschein oder im Bestätigungsschreiben sind die Fehler bzw. deren Auswirkungen zu bezeichnen und der voraussichtliche, unverbindliche Fertigstellungstermin anzugeben. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheines. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen.

2. Reparaturpreis, Kostenvoranschlag

Soweit technisch möglich wird dem Kunden bei Auftragserteilung der ungefähre Reparaturpreis genannt, anderenfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzten. Überschreitet die Reparatur 10 % dieser Kostengrenze, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Reparatur einzuholen.

Wünscht der Kunde vor Auftragserteilung einen verbindlichen schriftlichen Kostenvoranschlag, so ist dieser gesondert zu vergüten, wenn der Kunde auf die Vergütungspflicht vor Auftragserteilung hingewiesen worden ist. Schriftliche Kostenvoranschläge betragen 99,00 €. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Kostenvoranschlag bleibt 14 Tage gültig.

3. Reparaturdauer

Bei speziellen elektronischen Geräten kann die Dauer einer Reparatur bis zu sechs Monate anhalten, z.B. auf Grund nicht lieferbare Ersatzteile (Ersatzteil Rückstände vom Hersteller/Lieferant). In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber uns ausgeschlossen.

4. Zahlungsfrist und Beanstandung von Rechnungen

Reparaturrechnungen sind bei Abholung oder Lieferung des Gerätes zur Zahlung in bar fällig, es sei denn, dass der Kaufpreis bereits vorher auf das umseitig genannte Konto überwiesen wurde.

Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Sollte der Rechnungsbetrag vom Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit und Zugang der Rechnung vollständig bezahlt werden, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Hierdurch anfallende zusätzliche Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Verzugszinsen werden mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

Beanstandungen der Rechnung werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zugang der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden.

5. Kosten bei Stornierung oder Kündigung des Reparaturvertrages  

Bei einer Stornierung des Reparaturauftrages werden den Kunden zumindest Gebühren in Höhe von 99,00 €, für das Prüfen vor Ort, die Abholung und die Lieferung, in Rechnung gestellt, wenn keine weiteren Reparaturarbeiten ausgeführt oder Ersatzteilbestellungen getätigt worden sind.

Wenn für die erforderliche Reparatur Ersatzteile bestellt worden sind, sind die dafür entstandenen Kosten vom Kunden zu übernehmen, auch wenn der Reparaturauftrag storniert oder gekündigt wurde. Die oben bezeichneten Stornogebühren von 99,00 € bleiben davon unberührt.

Wenn eine Reparatur von uns, aus nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden kann, dann sind wir berechtigt, den entstandenen Aufwand (Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

Das gilt dann, wenn:

der beanstandete Fehler bei der Prüfung nicht aufgetreten ist;

Ersatzteile nicht zu besorgen sind;

Bauteile derart beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist;

der Kunde den vereinbarten Termin versäumt hat;

der Reparaturvertrag während oder nach der der Durchführung storniert oder gekündigt worden ist.

Der Reparaturgegenstand kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Aufwandspauschale wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.

6. Liefertermin

Liefertermine oder Lieferfristen zum Reparaturauftrag sind unverbindlich. In der Regel dauert eine Reparatur 5-10 Werktage. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen zu später Lieferung sind ausgeschlossen.

Bei Umständen, wie z.B. der Ausfall bei Lieferanten (längere Wartezeit auf die Ersatzteile) oder fehlende Ersatzteile im Bestand verpflichtet sich der Kunde den Reparaturauftrag nicht zu kündigen.

Wird eine Reparatur beauftragt und anschließend vom Kunden storniert oder gekündigt, verpflichtet sich der Kunde trotz Stornierung oder Kündigung die entstandenen Kosten zu tragen.

Ist eine Reparatur unwirtschaftlich wird der Kunde von uns informiert, es fallen pauschal Abhol- und Liefergebühren, Arbeits- und Prüfgebühren in Höhe von 99,00 € an.

Der Kunde entscheidet, ob das Gerät fachgerecht entsorgt werden darf oder zurück geliefert werden soll. Die Entsorgungskosten wären mit der obigen Pauschale ausgeglichen. Eine telefonische Absprache stellt eine beiderseitig verbindliche Zusage dar, ohne eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
7. Gewährleistung und Haftung

Der Gewährleistungszeitraum auf Reparaturen beträgt für Verbraucher 12 Monate, bei Unternehmern gibt es eine Reparaturgarantie bis zu drei Monaten. Sie beginnt mit der Abnahme des Gerätes. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die tatsächlich durchgeführten Reparaturen und das von uns eingebaute Material. Verschleißteile oder Schäden durch Verkalkungen, Fremdkörper, Verstopfungen oder falscher Bedienung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, welche durch die verarbeiteten Materialien entstanden sind.

Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und erweitert sich hierdurch der Mangel oder treten weitere Schäden auf, fällt die Behebung der durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Mängel und Schäden nicht unter die Gewährleistung.

Bei einem Gewährleistungsfall stehen uns zwei Nachbesserungsversuche zu. Der Kunde hat uns zur Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Der Kunde muss dafür sorgen, dass uns der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur zur Verfügung steht, anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.

Die Mängelansprüche erlöschen, wenn die durchgeführte Reparatur durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sich verschlechtert hat oder wenn an dem reparierten Gegenstand Änderungen oder fremde Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von uns vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zum Mangel geführt haben.

Stellt sich heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Die entstandenen Kosten für die Überprüfung müssen vom Kunden getragen werden. Ansprüche des Kunden gegen uns, aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenem Gewinn.

Wir sind nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von uns jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8. Abholung und Lieferung des Kundengerätes

Bei der Erteilung des Reparaturauftrags oder der Abholung des Gerätes, muss der Kunde den Zustand des Gerätes auf dem Kostenvoranschlag schriftlich vermerken lassen. Spätere Reklamationen hinsichtlich des Gerätezustandes werden nicht akzeptiert. Eine Haftung oder Schadenersatz im nach hinein für den Zustand des Kundengerätes wird ausgeschlossen.

Bei der Abholung, der Installation oder der Deinstallation des Reparaturgegenstandes haften wir nicht für die entstehenden äußerlichen Beschädigungen des Reparaturgegenstandes und seiner Umgebung, wie z.B. Lackkratzer, Dellen, Beulen oder Beschädigungen am Laminat, an Fliesen am Gummi, an Steinen oder auf dem PVC etc..  

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Termine für Dienstleistungen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sollte auf Grund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt, Streik sowie Lieferengpässe, Termine nicht eingehalten werden, ist eine Haftung ausgeschlossen.

9. Lieferung des Kundengerätes

Das Kundengerät wird bei der Lieferung grundsätzlich nicht angeschlossen. Nur auf Kundenwunsch wird das Kundengerät -ohne Übernahme einer Haftung- angeschlossen und installiert. Die Anschlüsse werden dem Kunden vorgeführt. Für den Fall, dass später Folgeschäden (z.B. Wasserschäden, Schäden am Zu- und Ablauf, Schäden am Absperrventil oder Schäden an den Stromleitungen) eintreten wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird darüber informiert die Anschlüsse im weiteren Verlauf regelmäßig selbst zu prüfen.

Nach erfolgter Reparatur muss der Kunde direkt bei der Abholung oder der Lieferung unseren Mitarbeiter auf eventuelle Schäden am Gehäuse hinweisen und schriftlich festhalten lassen. Ansonsten haften wir nicht für spätere Reklamationen bezüglich des Gerätezustandes.

10. Abnahme

Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung abgeholt oder zur Lieferung an den Kunden freigegeben, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer weiteren Frist von 7 Tagen eine Lagergebühr in Höhe von 5,90 € pro Tag zu berechnen.

Unser Recht, weitergehende Mehraufwendungen für den Fall des Abnahmeverzuges geltend zu machen, bleibt unberührt. Bei Verweigerung der Abnahme werden die genannten Lagergebühren sofort fällig.

Nach Ablauf der genannten Abhol- oder Lieferfrist sind wir berechtigt, dem Kunden unter Verkaufsandrohung eine weitere Frist von einem Monat zur Abholung oder Lieferung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Kunden ausgezahlt.

Unberührt von der Geltendmachung der Mehraufwendungen bleiben unsere Rechte nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung von Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

11. Erweitertes Pfandrecht

Wegen der Forderung aus dem Auftrag steht uns an dem aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Auftragsgegenstand ein vertragliches Pfandrecht zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten und rechtskräftig sind.


D. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Klausel der vorstehenden Verkaufs- und Reparaturbedingungen bzw. eine sonstige Vertragsvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Klauseln, Bestimmungen bzw. Vereinbarungen unberührt.


E. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, wenn es sich bei unserem Vertragspartner um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Hat unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gilt der Gerichtsstand bei dem Gericht als begründet, bei welchem wir unseren allgemeinen Gerichtsstand haben.
Verträge mit ausländischen Vertragspartnern unterliegen dem deutschen Recht.

G. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Kopien oder Vervielfältigungen werden zivilrechtlich geahndet.

© Firma Notnagel Reparaturservice